Nach Hausdurchsuchung wegen Bahn-Adbustings: Antimilitaristisches Aktionsnetzwerk solidarisiert sich

DB Hausdurchsuchung Soli

In den Werbevtrinen der innerstädtischen Bahnhöfe Berlins, Dresdens, Leipzigs und Stuttgarts verwundern kurios umgebastelte Werbeplakate der Deutschen Bahn die Fahrgäste. „Kritik? Hausdurchsuchung!“, steht in einem Überkleber auf Postern, die ursprünglich für die Bahn Card warben. Ein weiterer Überkleber erklärt: „Die Bahn sorgte für eine Hausdurchsuchung in Oldenburg. Dort forderten Plakate im DB-Design ein Null-Euro-Ticket. Das Bundesverfassungsgericht entschied 2023, dass Hausdurchsuchungen wegen Adbusting illegal sind. „Wir solidarisieren uns mit den Leuten, deren Haus die Polizei Oldenburg durchsucht hat“, erklärt Kai N. Krieger, Sprecher*in des für die nun hängenden Plakate verantwortlichen Antimilitaristischen Aktionsnetzwerks (a2n) die Aktion.

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Hausdurchsuchung wegen Bahn-Adbustings
Im März 2026 bewarben Aktivist*innen des Widerstandskollektivs deutschlandweit auf satirischen Bahnplakaten ein „Null-Euro-Ticket“. Das Widerstandskollektiv erklärte damals: „Auf unsere Politik können wir nicht warten. Wenn die Regierung uns nicht hilft, machen wir das 0€-Ticket eben selbst! Wir kämpfen auf der Straße für kostenlosen Nahverkehr für alle.“ Diese Forderung war der Polizei wohl zu menschlich. Wo kämen wir denn auch hin, wenn Profite nicht mehr an erster Stelle stünden? Also reagierten die Cops mit einer Hausdurchsuchung und durchsuchten eine Familienwohnung nach der für die Terror-Poster verantwortlichen Druckermaschine. Die Polizei Oldenburg ist seit April 2025 bundesweit bekannt. Damals töteten ihre Beamt*innen mit mehreren Schüssen in den Rücken den erst 21-jährigen Lorenz und logen hinterher, er habe sie angegriffen. „Wir wünschen den Angehörigen und Bekannten von Lorenz viel Kraft im anstehenden Gerichtsprozess gegen die Polizei und fordern eine lückenlose Aufklärung des rassistisch motivierten Mordes.“ erklärt Kai N. Krieger.

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Adbusting nicht strafbar
Kai N. Krieger, Sprecher*in des antimilitaristischen Aktionsnetzwerks, ist überzeugt: „Die Cops und das Amtsgericht Oldenburg verfolgen hier eine politische Meinung. Das ist verboten!“ Denn die Poster des Widerstandskollektivs waren selbst gedruckt. In mehreren Fällen beschlossen deutsche Staatsanwaltschaften bereits, dass Adbusting mit selbst mitgebrachten nicht strafbar sei. Denn dabei werde weder etwas geklaut noch etwas kaputt gemacht. Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2023 sogar eine Hausdurchsuchung wegen Bundeswehr-Adbustings für einen unverhältnismäßigen Grundrechtseingriff. „Doch die Cops und das Amtsgericht Oldenburg kümmert das offenbar herzlich wenig“, schüttelt Kai N. Krieger den Kopf: „Legal? Illegal? Ist denen halt scheißegal. Hauptsache, kostenloses Bahnfahren bleibt ihren uniformierten Kolleg*innen von der Bundeswehr vorbehalten.“

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Urheberrecht?
Während es bei der durch das Bundesverfassungsgericht für illegal erklärten Hausdurchsuchung um den Verdacht eines „besonders schweren Diebstahls“ ging, ist die Begründung für die Hausdurchsuchung in Oldenburg besonders schwer banal. Wie die taz berichtet, sei der Grund für die Durchsuchung die Verletzung des Urheberrechts der Deutschen Bahn. „Was für ein Quatsch!“, empört sich Kai N. Krieger. Die Aneignung von Designelementen zu Zwecken der satirischen Verfremdung sei selbstverständlich von der Meinungs- und Kunstfreiheit gedeckt. „Das müsste eine Amtsrichter*in eigentlich wissen. Oder hat ihr Hund etwa Paragraphen § 51a aus ihrer Kopie des Urheberrechtsgesetzes gefressen?“

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Durchsuchung im Auftrag der Deutschen Bahn
Was die Begründung der Hausdurchsuchung mit dem Urheberrechtsgesetz auch bedeutet: Da ein Urheberrechtsverstoß ein Antragsdelikt ist, werden Polizei und Staatsanwaltschaft nur tätig, wenn die Deutsche Bahn Anzeige erstattet hat. „Was für Spaßbremsen“, findet Kai N. Krieger: „Die Plakate des Widerstandskollektivs stellen Bahnfahren als eine gute Sache dar, die mehr Menschen zugänglich sein sollte. Die Bahn hätte damit ja auch mal Politik machen können, um mehr finanzielle Unterstützung durch den Staat zu fordern. Stattdessen hetzt sie die Polizei auf ihre eigenen Unterstützer*innen.“

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Einschüchterung
Wird es in dem Fall je zu einer Verurteilung kommen? „Wahrscheinlich nicht“, meint Kai N. Krieger: „Der juristische Vorwurf ist sowas von lächerlich und das Ganze droht, für das Amtsgericht hochnotpeinlich zu werden.“ Doch eine Verurteilung sei gar nicht unbedingt das Kalkül der Verunsicherungsorgane. Das Widerstandskollektiv erklärte gegenüber der taz dazu: „Besonders im Linken- und Klimaaktivismus wird dieses Mittel [der Hausdurchsuchung] oft aus nichtigen Gründen angewandt und dient lediglich der Einschüchterung“. Gut, dass sich die Betroffenen nicht einschüchtern lassen! Eine von der Hausdurchsuchung betroffene Person steht jedenfalls inhaltlich hinter der Aktion: „Wie kann es sein, dass wir Autobahnen selbstverständlich kostenlos nutzen, aber bei Bus und Bahn soll das unmöglich sein?“, fragt sie.

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Solidarische Grüße
Das Antimilitaristische Aktionsnetzwerk (a2n) wünscht den Betroffenen und dem Widerstandskollektiv alles Gute. Kai N. Krieger freut sich: „Gut, dass es euch gibt! Macht weiter so! Dass die Repressionsorgane so abgehen zeigt, wie wichtig eure Arbeit ist.“

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Mehr Infos:

Bundesverfassungsgericht zu Adbusting und Hausdurchsuchgungen:
https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/bvg23-121.html?nn=148438

Eine Betroffe über die Hausdurchsuchung:
https://www.instagram.com/widerstandskollektiv/reel/Dcd0JzhsH5F/?hl=de

Die Taz über die Hausdurschungen in Oldenburg: https://taz.de/Adbusting-Aktion-Razzia-in-Oldenburg-wegen-gefaelschter-Bahn-Plakate/!6207283/

Skillshare zu Adbusting, 4. – 6.12.2026
https://antimil-aktionsnetzwerk.site36.net/2026/08/01/save-the-date-and-call-for-participation-skillshare-bundeswehr-werbung-busten-4-6-12-2026/

Hintergründe zur Ermordung von Lorenz:
https://gerechtigkeit-fuer-lorenz.org/

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